Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsinfrastrukturgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Pro Jahr stehen bis zum Auslaufen des Programms in 2019 für den kommunalen Straßenbau ca. 66 Mio. Euro zur Verfügung. Aufgrund der vielen noch zu Zeiten der schwarz- gelben Landesregierung erteilten Bewilligungen, stehen Mittel nur noch in sehr begrenztem Umfang für Neubewilligungen zur Verfügung. Zudem mussten die Förderregelungen zum 1.1.14 geändert werden.
Umso erfreulicher sei, so Klaus Maier, dass ein Zuschuss für das Projekt „Verlegung der K 3279 und Anschluss an die Ortsumfahrung Bargau“ bewilligt werden konnte. Das Land unterstütze damit den Landkreis bei dieser Baumaßnahme.
Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen und Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren und die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Als neuer Fördertatbestand können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50%. Bei Bahnübergangsbeseitigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein 75%- iger Zuschuss gewährt werden.
Fördermittel gibt es aus dem LGVFG auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.
Hintergrund:
In Folge der Föderalismusreform wird die LGVFG- Förderung im Jahr 2019 auslaufen. Der Bund stellt Baden- Württemberg bis dahin 165 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Hiervon stehen 66 Mio. Euro als Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung, 15 Mio. Euro für Radverkehrsinfrastruktur und 84 Mio. Euro für den Ausbau des ÖPNV. Nach Abzug der bereits durch Bewilligungen gebundenen Mittel bleiben allerdings nur ca. 140 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau bis 2019 übrig, die für Neubewilligungen zur Verfügung stehen. Das Land musste deshalb in den Jahren 2012 und 2013 einen Bewilligungsstopp einlegen. Außerdem wurden die Förderregelungen entsprechend Forderungen des Rechnungshofs verändert und der Fördersatz generell auf 50% festgesetzt. 2014 können nun wieder Bewilligungen erteilt werden. Zur Bewilligung stehen Projekte an, bei denen ein Baubeginn in 2014 erwartet wird. Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidien.