Fragen und Antworten zum möglichen Klinikneubau

Veröffentlicht am 19.01.2024 in Fraktion

Die SPD-AM haben mit einem Fragenkatalog an die Landkreisverwaltung weitere Informationen rund um den möglichen Neubau einer Klinik in Mögglingen eingeholt. Der Fagenkatalog wurde durch die Gemeinderatsverwaltung und einelne Gemeinderäte weiter ergänzt.

Auch am Informationsgespräch mit der Verwaltung der Stadt Winnenden haben wir uns beteiligt. Viele neue Erkenntnisse und Informaionen sind für die Abwägung zusammengekommen.

Hier gibt es die Antworten auf den Fragenkatalog.

Fragen zur Klärung durch die Landkreisverwaltung. Um eine Antwort vor der anvisierten
Einwohnerversammlung am 20. Januar wird gebeten.

Die Landkreisverwaltung geht davon aus, dass wenn sich eine Kommune um den Standort eines
regionalen Zentralklinikums bewirbt, dass sie im Vorfeld sicher die Vorteile und Nachteile sorgfältig
abgewogen hat. Vorteile für eine Standortgemeinde, wie die Schaffung neuer Arbeitsplätze im
Gesundheitssektor, die Ansiedlung von Fachärzten und medizinischen Dienstleistungen und von
Kleingewerbe jeglicher Art (vom Bäcker bis zum Blumengeschäft) tragen zur wirtschaftlichen
Entwicklung der Kommune bei. Die Errichtung eines großen Klinikums bringt oft Verbesserungen der
Infrastruktur wie beispielsweise den Ausbau von Straßen, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen
Dienstleistungen mit sich. Dies führt zu langfristigen Verbesserungen der Infrastruktur in der
Gemeinde. Eine wohnortnahe qualitativ hochwertige medizinische Krankenversorgung und
hervorragende Notfallversorgung ist ein erheblicher Standortvorteil für die Kommune. Und letztlich
wird die Kommune an Einwohner gewinnen (Fachärzte, med. Personal, Gewerbe, Dienstleistung),
was zu höheren FAG-Zuweisungen führen wird. Bei jährlich ca. 45.000 stationären und ca. 140.000
ambulanten Fällen sowie 3.400 Beschäftigten sowie zigtausend Besucher wird ein Regionalversorger
ein „Besuchermagnet“ für die Standortkommune. Die Auswirkungen und Vorteile kann die Gemeinde
Mögglingen am besten in Mutlangen sehen. Die dortige Einkommensteuer je Einwohner ist, die
vierthöchste im Landkreis. Auch die Entwicklung des Ortes und von Bau- und Wohngebieten war sehr
stark klinikgeprägt.
1. Wie hoch werden die Kosten für einen Neubau auf der eingebrachten Fläche geschätzt? Ist es
wahrscheinlich, dass noch weitere Flächen am Standort über die angefragten 8-10 ha hinaus
durch den Landkreis benötigt werden?

Bei ca. 610 Betten / tagesklinische Plätze einschließlich Stellplätze kalkulieren wir mit Kosten
in Höhe von ca. 600-650 Mio. € auf Basis des aktuellen Preisniveaus (ohne Nebengebäude
wie z. B. Ärztehaus, Sanitätskaufhaus, Wohnen etc.). Bei einem Neubau kann mit einer
Förderung von ca. 50% gerechnet werden und zudem gibt es die Hoffnung auf Geld aus dem
Krankenhausstrukturfonds. Der Flächenbedarf des Landkreises beträgt inkl. Nebengebäude
und Erweiterungsfläche gesamt ca. 10 ha.
2. Wie schätzt die Landkreisverwaltung die Lärmbeeinträchtigungen durch einen
Regionalversorger ein? Wird es Maßnahmen des Lärmschutzes in Richtung Wohnbebauung,
Richtung Osten geben?

Außerhalb des Baustellenbetriebs ist nicht mit wesentlichen Lärmbeeinträchtigungen durch
das Klinikum zu rechnen. Ausgenommen Lärm durch Hubschrauberlandungen und Einsatz
von Rettungsdienstfahrzeugen (Martinshorn) sowie Verkehre für die Ver- und Entsorgung
während des Klinikbetriebs. Zur Lärmminderung ist daher wichtig, dass es eine gute
Anbindung an die B29 gibt, damit nicht jeder durch den Ort fahren muss, um zur Klinik zu
kommen.
3. Wie häufig ist im Durchschnitt wöchentlich mit dem Einsatz von Hubschraubern über
Mögglingen zu rechnen? Sind dagegen Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?

Laut Erfahrungswerten ist mit ca. 50 Hubschrauberrettungseinsätzen pro Jahr zu rechnen.
Wir gehen davon aus, dass die Zahl tendenziell weiter ansteigt.
4. Ein Kreisklinikum auf der Gemarkung Mögglingen steht im Widerspruch zum Leitbild der
Gemeinde. Wird es einen Ausgleich zum enormen Flächenverbrauch geben? Wenn ja, wie
findet dieser Ausgleich statt und ist die Landkreisverwaltung bereit einen größeren Ausgleich
vorzunehmen als es die gesetzlichen Bestimmungen erfordern?

Selbstverständlich steht auf der einen Seite ein hoher Flächenverbrauch. Für diesen wird es
keinen Ausgleich über gesetzliche Bestimmungen hinaus geben. Demgegenüber stehen die
Vorteile eines Klinikums, welche oben aufgeführt sind. Wenn Klinik nicht zum Leitbild passt,
sollte die Gemeinde ihr Leitbild anpassen bzw. Klinik als Ausnahmefall deklarieren. Es gibt
und gab keinen Zwang sich als Kommune für den Standort für den Regionalversorger zu
bewerben.
5. Ein Kreisklinikum auf der Gemarkung Mögglingen steht im Widerspruch zum Regionalplan.
Der Bau einer solchen Einrichtung erfolgt in der Regel in Mittel- oder Oberzentren. Gibt es
entsprechende Förder- oder Zuschussmöglichkeiten für kleinere Gemeinden, die eine solche
Aufgabe stemmen? Ist der Landkreis bereit sich an entstehenden Kosten für den Bau und
Erhalt der Infrastruktur (Kanäle, Straßen etc.) zu beteiligen? Sind dazu vertragliche
Vereinbarungen möglich?

Es geht vermutlich um den Verstoß gegen den Regionalplan, da dieser die Regionale
Siedlungsstruktur festlegt. Dieser formuliert in S. 14 ff die Aufgaben der Ober-/Mittelzentren
u. a. auch als Ziel des Regionalplans. Wenn ein Zielverstoß gegen den Regionalplan vorliegt,
ist ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Aus der BauNVO ergibt sich kein Ausschluss
der Planung eines Klinikums in einem sonstigen Sondergebiet nach § 11 BauNVO, so dass ein
Zielabweichungsverfahren möglich ist. Förder- oder Zuschussmöglichkeiten für Kommunen,
die nicht Mittel- oder Oberzentrum sind, sind uns nicht bekannt. Die Kosten für den Bau der
Infrastruktur (Kanäle, Straßen) werden sicher wie bei jeder Erschließung mit den
Erschließungskosten umgelegt. Es gilt das KAG für Erschließungs- und Anschlussbeiträge.
Auch die bisherigen Klinikstandorte erhalten keine Kostenbeteiligung für den Unterhalt der
Infrastruktur.
6. Seitens Landrat Dr. Bläse wurde der Gemeinde Mögglingen prinzipiell die Möglichkeit
eingeräumt, jederzeit von der Bewerbung zurückzutreten. Gleichzeitig wurden seitens der
Pressestelle des Ostalbkreises, Frau Dietterle, laut Bericht in der Gmünder
Tagespost/Schwäbischen Post potentielle Schadenersatzforderungen im Falle eines Rücktritts
von der Bewerbung ins Spiel gebracht. Würde der Landkreis tatsächlich von seiner
Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde Mögglingen einzufordern,
Gebrauch machen, wenn diese sich im Jahr 2024 aus dem Verfahren zurückziehen würde?
Bis wann müsste ein Rücktritt erfolgen, um keine Schadenersatzforderungen auszulösen?

Grundsätzlich befinden wir uns in einem Bieterverfahren (Haushaltsrecht). Aufgrund der
gezielten Aufforderung an Kommunen, welche sich i. R. des Gutachtens zur Erreichbarkeit für
die Bevölkerung des Ostalbkreises im ca. Suchkreis von 5 km um Essingen befinden haben
diese ihre Grundstücksofferten eingereicht (Bewerbung). Ein Bieter kann i. R. eines
Bewerbungsverfahrens sein Angebot grundsätzlich jederzeit zurückziehen. Zunächst ist es ja
so, dass die eingereichten Grundstücksofferten i. R. des sogenannten Pflichtenheftes -
welches die Grundlage für die Ausschreibung bildet - hinsichtlich der Vollständigkeit
überprüft werden und bzgl. der Gültigkeit auch objektive Ausschlussgründe gelten (z. B.
Nachlieferungsfristnach Vollständigkeitsprüfung, Nachweis der Mindestgröße des
Grundstücks und 50% Eigentumsnachweis etc.). Diese Ausschlussgründe gelten seitens des
Bauherrn und werden vom Gutachter entsprechend inhaltlich und terminlich überprüft. Ein
Gebot kann vom Bieter im Laufe des Verfahrens zurückgenommen werden und entfaltet
letztlich rechtliche Verbindlichkeit i. R. des notariellen Grundstücksverkaufs. I. R. der BGH-
Rechtssprechung werden Schadenersatzansprüche nur im absoluten Ausnahmefall (z. B.
Rückzug erst kurz vor dem Notartermin zum Grundstücksverkauf) zugesprochen. Im Laufe
des Bieterverfahrens nimmt aber die moralische und rechtliche Verpflichtung und
Verbindlichkeit zu und es besteht ja auch ein Vertrauensschutz (Treu und Glaube) zwischen
den öffentlichen Einrichtungen/Trägern, die am Verfahren beteiligt sind. So wäre ein Rückzug
einer Grundstücksofferte, nachdem diese bereits durch den Gutachter als
objektivbestgeeignet für einen Klinikneubau bewertet ist, sicherlich für den Prozess und die
Akzeptanz der Bevölkerung über den Klinikneubau sehr schädlich. Deshalb sollte ein
Gentlemen Agreement i. S. eines "Letter of Intent" zwischen Landkreis und Kommunen
gelten, dass die Rücknahme einer Grundstücksofferte aus Sachgründen möglichst frühzeitig
zu erfolgen hat.
7. Welche Fördertöpfe und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die Gemeinde bzgl. des
zusätzlichen Bedarfs an Personal im Rathaus oder im Bauhof, wenn die Klinik in Betrieb ist?

Eine direkte finanzielle Bezuschussung der Personalkosten von Gemeinden gibt es nicht. Die
Kommunen halten i. R. ihrer kommunalen Selbstverwaltung das notwendige Personal zur
stetigen Aufgabenerfüllung vor. Allerdings können Kommunen durch die Schaffung von
Arbeitsgelegenheiten vor Ort i. d. R. durch einen Einwohnerzuwachs, wie den Zuzug von
Arbeitskräften und deren Familien in das Gemeindegebiet, durch den Kommunalen
Finanzausgleich (FAG) zusätzliche Schlüsselzuweisungen erhalten. Die Einwohnerzahl ist die
meist verwendete und zugleich wichtigste Bemessungsgrundlage im kommunalen
Finanzausgleich. Die Höhe der Zuweisungen ist bei den Schlüsselzuweisungen nach der
mangelnden Steuerkraft, der Kommunalen Investitionspauschale von den Einwohnerzahlen
abhängig. Durch eine Erhöhung der Einwohnerzahl bestünde somit auch die Möglichkeit die
Einnahmen aus dem FAG zu steigern.
8. Beteiligt sich der Landkreis bei den Kosten für zusätzliches Rettungsgerät, das die Feuerwehr
Mögglingen zukünftig mit Bezug auf die Klinik ggf. anschaffen muss?

Es gibt keine Notwendigkeit, dass über das vorhandene Gerät/Fahrzeuge der FFW
Mögglingen, zusätzliches Feuerwehrgerät bzw. Feuerwehrfahrzeuge beschafft werden
müssen. Auch im Hinblick auf mögliche Gedanken und Ideen, eine Drehleiter am Standort
Mögglingen zu benötigen (siehe Fall Mutlangen), wird im Fall Mögglingen von Seiten des
Landratsamts aus keine Notwendigkeit gesehen. Durch die mögliche interkommunale
Zusammenarbeit mit der FFW Heubach und FFW Aalen, welche jeweils eine Drehleiter
besitzen und direkte bzw. angrenzende Nachbarn zu Mögglingen sind, kann das
Sonderfahrzeug Drehleiter durch die überörtliche Hilfe gewährleistet werden. Konkrete
Planungen zum abwehrenden Brandschutz (als Bereich der Feuerwehr) lassen sich aber erst
mit konkreten Bauplänen und Ausführungsunterlagen eines Klinik-Neubaus abstimmen und
festlegen. In der Vergangenheit gab es Zuschüsse des Landkreises für bestimmte
Sonderfahrzeuge, die für die überörtliche Hilfe im Landkreis eingesetzt werden. Momentan
läuft die Fortschreibung dieser Liste an Sonderfahrzeugen im Landkreis, welche für
zukünftige Konzepte der überörtlichen Hilfe dienen sollen. Darüber hinaus gibt es jährliche
Landeszuschüsse für das Feuerwehrwesen (siehe VwV Z-Feu). Diese sind über den
Kreisbrandmeister beim Regierungspräsidium Stuttgart jährlich zu beantragen.
9. Gibt es Erwartungen von Seiten des Landkreises an die Gemeinde Mögglingen, die ab
Inbetriebnahme der Klinik zu erfüllen sind? Wenn ja, welcher Art wären diese?

Es gibt keine Erwartungen. Der Ostalbkreis wird Eigentümer der Flächen und die Kliniken
Ostalb bzw. der Eigenbetrieb Kliniken Eigentümer und Betreiber der Klinik. Dass darüber
hinaus ein Zusammenwirken oder Zusammenarbeiten entsteht, z.B. Vorträge von
Mitarbeitern bei Seniorennachmittagen, Austausch mit DRK Ortsverband, Übungen der FFW,
ist zu erwarten.
10. Wie hoch werden die Belastungen für die Gemeindeverwaltung während der Bauzeit? Wird
der Verkehr der Baufahrzeuge verlässlich gesteuert?

Bei Großbaustellen wie einem Regionalklinikum erfolgt im Rahmen des Planungsverfahrens
auch die umfassende Planung der Baustelleneinrichtung und der Baulogistik. D.h., dass
nachdem die inhaltliche Bauplanung (HU-Bau) feststeht, die bauliche Umsetzung und damit
die Baustelleneinrichtung und der Baustellenbetrieb geplant und mit allen Beteiligten
abgestimmt wird. Ziel ist es, dass möglichst wenig Beeinträchtigungen entstehen und auch
der Baustellenbetrieb i. R. der zeitlichen Bauplanung möglichst reibungslos funktioniert und
zeitliche Verzögerungen nicht eintreten. Hierzu gehört auch eine gezielte Lenkung des
Baustellenverkehrs. Der zeitliche Aufwand (Belastungen für die Gemeindeverwaltung) kann
noch nicht beziffert werden.
11. Worin sieht die Landkreisverwaltung Vorteile, worin Nachteile für die Gemeinde Mögglingen
durch den Bau einer Klinik?

Die Landkreisverwaltung ist in diesem Verfahren neutral. Die Gutachterfirma hcb, von Herrn
Prof. Augurzky, hat im Rahmen der strategischen medizinischen Beratung auch einen Punkt
berechnet, den die meisten Bürgerinnen und Bürger des Ostalbkreises in einer möglichst
kurzen Zeit erreichen können. Um diesen Punkt wurde ein 5-Kilometerradius gezogen, um in
diesem Radius einen geeigneten Standort zu finden. Darin liegt auch ein Teil der Gemeinde
Mögglingen.
12. Wird in die Planungen eine Kinderbetreuungsstätte für die Kinder des Personals bzw. darüber
hinaus eingeplant? Inwieweit könnte die Gemeinde auf diese Betreuungsplätze im Rahmen
ihrer kommunalen Bedarfsplanung zurückgreifen? Wäre hierfür ein finanzieller Ausgleich zu
leisten?

Ja, bei der Planung des Regionalversorgers werden Kinderbetreuungsplätze mitgeplant. Es
gibt hier unterschiedliche Modelle. Dies muss dann mit der jeweiligen Gemeinde vereinbart
werden, wie z.B. das Modell mit der Gemeinde Mutlangen. Die Gemeinde kann grundsätzlich
partizipieren.
13. Werden bei den Planungen bemerkenswerte Grünanlagen bzw. schützenswerte Grünzüge
und Grünzäsuren berücksichtigt?

Das ergibt sich zu einem großen Teil schon aus der Baugenehmigung bzw. dem
Bauplanungsverfahren. Grünanlagen bzw. schützenswerte Grünzüge/Grünzäsuren werden
bei der Planung mit aufgenommen und bestmöglich berücksichtigt. Die Ökologie („green
hospital“) und Ökonomie (niedrige Betriebskosten – Ziel der „Klimaneutralität“/Einsatz
erneuerbarer Energien) sowie die Funktionalität (Organisation / Geschäftsprozesse, Lean
Management) sind primäre Ziele bei Klinikneubauten.
14. Können benachbarte Sportanlagen zu Störungen und damit zu Verlegungen dieser Anlagen
führen?

Beeinträchtigungen des Klinikbetriebs durch benachbarte Anlagen/Einrichtungen werden i.
R. des Bieterverfahrens (Pflichtenheft – Bewertungskriterien zur Grundstücksauswahl) durch
den Gutachter bewertet und berücksichtigt. Ggf. müsste im Einzelfall eine Absprache
getroffen werden. Konkret kann dies erst nach Abschluss des Bewertungsverfahrens
bewertet werden.
15. Gibt es begleitendes Gewerbe, für welches die Gemeinde Mögglingen zusätzlich Baugrund
vorhalten müsste?

Nein.
16. Wann wird die Auswertung des Beratungsunternehmens ENDERA zur Standortfrage
vorliegen und wann plant der Ostalbkreis mit einer Entscheidung in der Standortfrage?

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Ergebnisse von ENDERA am 26.02.2024 in der
Verwaltungsratssitzung vorgestellt werden. Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag dann
ein Grundstück, der am 05.03.2024 dann die finale Entscheidung trifft.
17. Kann man jetzt noch weitere Flächen für den Klinikbau vorschlagen oder ist diese Möglichkeit
mit der Frist vom 10.11. gänzlich erloschen?

Nein, das Verfahren zur Grundstücksoffertenabgabe wurde vorab definiert und mit
entsprechenden Fristen festgesetzt, die in anderen Grundstückauswahlverfahren auch
angewandt wurden.

 

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